Die Rahmenbedingungen für Cybersecurity verändern sich in Rekordgeschwindigkeit. Eine CYBER CRIME Versicherung muss darauf reagieren. Deshalb haben wir unsere Bedingungen für unsere kombinierte CYBER und CRIME (Vertrauensschaden -) Versicherung angepasst.

-) Die neuen Regeln verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, der bisher teilweise zum Verlust des Versicherungsschutzes führte. Dadurch ist es möglich, dass Unternehmen den Schutz ihrer Versicherung wahrnehmen können, selbst wenn sie beispielsweise auf bestimmte Sicherungsmaßnahmen verzichtet oder diese unzureichend umgesetzt haben.

-) Vertragsstrafen sind ohne eigenem Sublimit mitversichert

-) Sachschäden an der Hardware sind jetzt ebenfalls mitversichert.

-) Die Versicherung übernimmt im Schadenfall auch Sicherheitsanalysen und Beratungen zu Sicherheitsverbesserungen sowie sämtliche Kosten für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen.

-) Bei Betriebsunterbrechungen gibt es jetzt eine noch weitergehende Deckung, vor allem bei unvorhergesehenen Ausfällen der Computersysteme u.a. auch bei einem Providerausfall.

-) Besonders interessant für Unternehmen: Auch Schäden an gemieteten, geleasten oder überlassenen Sachen Dritter sind in der Crime / Vertrauensschadenversicherung jetzt versichert. Sie gelten im Rahmen der Versicherung ebenfalls als Schäden, die dem Versicherten zugefügt wurden und werden entsprechend ersetzt.

-) Eine weitere Neuerung betrifft mittelbare Schäden und Schäden bei Dritten: Überweisungen, die von Cyberkriminellen beispielsweise im Rahmen von Phishing oder Spyware selbst veranlasst wurden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nun auch auf mittelbare Schäden, die dem Versicherten oder Dritten durch solche Überweisungen entstehen. Dabei sind alle Fälle versichert, in denen die Überweisung durch Eingriff in Computersysteme, aber auch durch Vertrauenspersonen oder Dritte ausgeführt wurde.

-) Der Selbstbehalt findet keine Anwendung bei sämtlichen Kosten wie etwa Soforthilfe im Notfall, Wiederherstellung von Daten, Computer-Forensik oder Informationskosten.

CYBER CRIME Versicherungen müssen auf die Sicherheitslage reagieren

Diese Veränderungen spiegeln die sich stärker zuspitzende Sicherheitslage wider. So werden von Cyberkriminellen inzwischen sogar Methoden und Algorithmen aus der künstlichen Intelligenz und dem maschinellen Lernen eingesetzt, um Computersysteme und Mitarbeiter auszutricksen. In vielen Fällen ist nur für erfahrene Security-Experten und Computer-Forensiker erkennbar, dass es sich um einen Cyberangriff handelt.

Außerdem ist für Nicht-Experten im Bereich der Informationstechnologie nur schwer erkennbar, welche Security-Maßnahmen notwendig sind und auf welche Weise sie umgesetzt werden müssen. Die Bedingungen einer praxistauglichen CYBER CRIME Versicherung müssen daran angepasst werden – anderenfalls erfüllt sie ihre Aufgabe nicht, den Schutz der Unternehmen vor Hackern.
Stand: 01/2020
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