Neues Antragsmodell gültig ab 01.09.2020, ersetzt das bestehende Antragsmodell: – Sublimits werden gestrichen, es gelten nur mehr folgende Sublimits: – Vertrauensschaden Sublimit 20% der Versicherungssumme ohne Maximierung, kann mit 25%igem Prämienzuschlag auf 50% der Versicherungssumme erhöht werden. – Sachschäden an der Hardware (Ziff. I.2.7. der AVB) EUR 1,0 Mio. – Zeitlicher Selbstbehalt in der Betriebsunterbrechung 6 Stunden – Fragen wurden verständlicher gestaltet – Anpassung der Prämien und einheitlicher Selbstbehalt – NEUE Versicherungssumme EUR 0,5 Mio. Neue Notfall Hotline für die CYBERCRIME Insurance Sicherheitsberater ist ACCENTURE Soforthilfe im Notfall: Rufnummer Österreich +43 800 909563 Weltweite Rufnummer +44 1895519407 Das neue Antragsmodell steht für Sie auf www.cyberversicherung.eu zum Download bereit. Einzelheiten zu dem neuen Service von Accenture finden Sie unter https://cyberversicherung.eu/wp-content/uploads/2020/07/Cyber_Incident_Response_Service_Accenture_Security_deutsch.pdf NEUE Versicherungsbedingungen gültig ab 01.09.20, hier auszugsweise die Highlights: Neuer Punkt: I.2.2.j. Kosten für Rechtsberatung Versicherungsschutz besteht für die Kosten der rechtlichen Prüfung des dem versicherten Ereignisses zugrundeliegenden Sachverhaltes einschließlich einer Empfehlung zur weiteren rechtlichen Vorgehensweise zur Minderung eines unter dieser Polizze gedeckten Schadens. Der Versicherungsschutz umfasst die Honorare und Auslagen der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei. Gebühren über dem Rahmen des RATG (Österreich) / RVG (Deutschland) werden nur nach vorheriger Zusage des Versicherers erstattet. II.3.7. – Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, neu 2. Absatz: Unterlässt der Versicherungsnehmer die Abgabe von Anzeigen, gibt unrichtige Anzeigen ab oder erfüllt sonstige Obliegenheiten nicht, verzichtet der Versicherer ebenfalls auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. II.8.2. NEU: Versicherungsprämienanpassung bei Umsatzänderung Da die Prämie in Abhängigkeit vom Umsatz des Versicherungsnehmers berechnet wird, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers Änderungen des konsolidierten Jahresumsatzes abzüglich Umsatzsteuer anzuzeigen (Änderungsanzeige). Hierzu übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen Fragebogen, der innerhalb von drei Monaten zu beantworten ist. Bei einer Änderung des Jahresumsatzes erfolgt eine Prämienanpassung für die gesamte laufende Versicherungsperiode. Für frühere Versicherungsperioden wird keine Prämienanpassung vorgenommen. Ergänzung zu II.14.35. Als Vermögensschäden gelten auch Schäden infolge des Verlustes, des Diebstahls, der Veränderung oder der Blockade von Daten und/oder Computersystemen, nicht jedoch der Verlust von Geld und geldwerten Zeichen. NEUE KLAUSEL: II.7. Beweislastumkehr Kann das Vorliegen eines unter den Bestimmungen dieses Vertrages genannten Versicherungsfalles nicht eindeutig festgestellt werden, trägt der Versicherer die Beweislast dafür, dass es sich nicht um eine Verletzung der Informationssicherheit handelt. Bei Interesse an den neuen Versicherungsbedingungen wenden Sie sich bitte an AssPro managerline GmbH, 1010 Wien. |